Vogelschutz-Maßnahmenplan Medebacher Bucht
Vogelschutz-Maßnahmenpläne (kurz VMP) werden für die europäischen Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen größtenteils von der Vogelschutzwarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitet. Aktuell steht die Erarbeitung eines solchen Plans für das Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht an. Das Gebiet ist mit 13.872 ha Fläche das viertgrößte Schutzgebiet für Vögel in Nordrhein-Westfalen und umfasst sechs Fauna-Flora-Habitat-Gebiete.
Aufgrund von Bestandserfassungen des ehrenamtlichen Naturschutzes und der Biologischen Station liegen zum Gebiet Medebacher Bucht umfangreiche Daten und Kenntnisse vor. Daher arbeitet die Vogelschutzwarte bei der Erstellung des VMPs eng mit der Biologischen Station zusammen. Der Startschuss erfolgte im Jahr 2015.
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Der fertige Plan wird den Charakter eines Rahmenkonzeptes haben und enthält in der Regel keine flächenscharfe Maßnahmenplanung. Berücksichtigt werden Ziele und Maßnahmen für die wertbestimmenden Vogelarten des jeweiligen Vogelschutzgebiets und ihrer Lebensräume. Leitarten in der Medebacher Bucht sind Neuntöter und Raubwürger. Weitere planungsrelevante Arten sind zum Beispiel das Braunkehlchen, der Rotmilan, der Raufußkauz, der Schwarzstorch oder der Grauspecht. Der VMP stellt die Leitlinie für zukünftige Behördenplanung auf Basis der Freiwilligkeit dar. Eine Informationsveranstaltung mit Vertretern des Hochsauerlandkreises, der Kommunen und den Landnutzern in der Medebacher Bucht fand am 20. Oktober 2015 statt. Für Januar 2016 ist die Bildung von Arbeitsgruppen vorgesehen, die sich intensiv mit den Themen "Landwirtschaft und Jagd", "Forstwirtschaft" und "Wirtschaft, Tourismus, Kommune" beschäftigen werden.
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